Arzneikauf in deutschen Drogerien
Drogerien dürfen einem Urteil in Deutschland zufolge einen Bestell- und Abholservice für Medikamente anbieten. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom Dienstag hervor. Das Gericht entschied, dass die Drogerie-Kette dm in Zusammenarbeit mit einer niederländischen Versandhandelsapotheke in ihren Filialen ein solches Angebot unterhalten dürfe.
Die Firma hatte den Service bereits im Juni 2004 in acht Testfilialen angeboten. Der Kunde füllte dabei einen in der dm-Filiale ausliegenden Bestellschein aus, steckte ihn - bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zusammen mit dem Rezept - in eine Bestellbox und konnte spätestens 72 Stunden später das Paket mit den von der Versandapotheke in Venlo gelieferten Arzneimitteln abholen.
Das Vertriebskonzept von dm und der Venloer Partnerapotheke berge sogar eher weniger Gefahren für die Arzneimittelsicherheit als der Vertrieb von Arzneimitteln im Versandhandel herkömmlichen Stils, befanden die Richter.
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