Barrierefreiheit für Gebäude und Geschäftslokale
Das Behindertengleichstellungsgesetz, welches mit Jänner 2006 in Kraft getreten ist, hat sich als Ziel gesetzt, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen oder zu verhindern. Auch die Wiener Bauordnung schreibt bereits seit 1. Jänner 2005 die Barrierefreiheit von Neu- oder Umbauten vor. Diese neuen baurechtlichen Vorschriften für Gebäude und Geschäftslokale soll allen Personen eine weitgehend selbständige Nutzung aller Lebensbereiche ermöglichen. So müssen beispielsweise bereits im Planungsstadium die „Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens“ berücksichtigt werden, um die Bewilligung eines Bauvorhabens nicht zu verzögern oder zu gefährden. Ziel ist es, für Menschen mit Behinderungen einen guten Zugang zum Betrieb und in diesem ein selbstständiges Bewegen und Handeln zu ermöglichen.
Für solche barrierefreie Umgestaltung von Betrieben gibt es eine sehr interessante Förderung des Bundessozialamts in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Es werden dem Betrieb im allgemeinen 50 % der behinderungsbedingten Mehrkosten ersetzt, die Förderhöchstsumme beträgt maximal € 50.000,-. Ein Antrag ist vor Realisierung des Vorhabens einzubringen.
Die rechtlichen Grundlagen der Förderung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz www.bmsg.gv.at
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