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Bisherige Kartellstrafen kratzen an 70-Millionen-Marke
Das Kartellgericht hat in den letzten Jahren etliche Unternehmen in der Lebensmittelbranche zu Strafzahlungen verurteilt. In 27 Verfahren wurden insgesamt Strafen über fast 69 Millionen Euro verhängt.
Die letzte große Geldbuße in der Lebensmittelbranche liegt gerade einmal ein paar Wochen zurück. Da wurde der Lebensmitteleinzelhändler Spar wegen vertikaler Preisabsprachen vom Kartellgericht zu einer Strafe in der Höhe von 10,21 Mio. Euro verurteilt. Das ist nicht gerade ein Bagatellbetrag, verglichen mit der ersten Strafzahlung vorigen Herbst kam Spar aber im zweiten Verfahren günstiger davon. Nach dem Rekurs des erstinstanzlichen Urteils Ende 2014 wegen unerlaubter Preisabsprachen bei Molkereiprodukten, verdonnerte das Kartellobergericht den heimischen Handelskonzern zu einer Rekordstrafe von 30 Millionen Euro.
Gestartet haben die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wegen Preisabsprachen im Lebensmittelhandel 2011. Mittlerweile hat das Kartellgericht auf Basis von Untersuchungen der BWB schon etliche Geldstrafen gegen Händler und Produzenten der Branche verhängt. In den insgesamt 27 Verfahren wurden alles zusammen Strafen über fast 69 Millionen Euro ausgesprochen. Nach Spar mit etwas mehr als 40 Mio. Euro folgt der Hauptkonkurrent Rewe (Billa, Merkur, Penny, Adeg) mit Strafen über 20,8 Mio. Euro. Geldstrafen, die eine Million Euro übertreffen, fassten auch die Rauch Fruchtsäfte Gmbh (1,7 Mio. Euro) und die Berglandmilch (1,125 Mio. Euro) aus. Mehr als eine halbe Million Euro Strafe zahlen mussten bisher die Brau Union (750.000 Euro), Vöslauer Mineralwasser (653.775 Euro) und die NÖM AG (583.200 Euro). (apa/ar)
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