Coverstory
Raumordnung. Ein zufriedenstellendes Ergebnis für den Handel erreichte Landesrätin Dr. Anna Hosp.
Was die Politiker in der Vergangenheit in Jahren nicht schafften, brachte die Tiroler Landesrätin Dr. Anna Hosp in knappen vier Monaten bravourös zustande: Eine Novelle zum Tiroler Raumordnungsgesetz, die mit 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist.
„Für mich gab es drei wesentliche Ansatzpunkte“, beschreibt die Landesrätin ihren Gedankengang bei der Entwicklung des Gesetzes. „Vor allem die gesetzliche Komponente, aber auch die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung sowie die Förderung vom Land sind wesentliche Faktoren gewesen“, so Hosp. Vorrangiges Ziel war es, die Randlagenentwicklung zu bremsen und die Ortskerne in Tirol zu stärken. Durch eine „Lücke“ im Gesetz konnte man nämlich bis zum 1. Juli unter dem Deckmäntelchen „Fachmarktzentrum“ einen Gebäudekomplex auf der Grünen Wiese errichten und somit die Einkaufszentren-Regelungen umgehen.
„Das neue Gesetz ist rein auf die Raumordnung abgestellt und schafft nun für alle gleiche Regelungen. Vorteile gibt es
für Betriebe, die in die Ortszentren gehen“, so Hosp. Zusätzlich wurden die vorhandenen Regelungen stark vereinfacht. Beispiel: Von sechs Betriebstypen wurde auf zwei reduziert, die Orte wurden in drei Kategorien unterteilt: Gebiet Innsbruck, Orte über 5.000 Einwohner und Orte unter 5.000 Einwohner.
Für den Nahversorger gibt es ein weiteres „Zuckerl“: Die Regelung der Kundenflächen hat sich geändert: Die Fläche, die sich hinter der Theke befindet, gilt nicht als Kundenfläche. „Damit kann man den Servicebereich für die Kunden verbessern“, meint die Landesrätin.
Mit dem neuen Raumordnungsgesetz erlangte das Land Tirol eine Vorreiterrolle – Anfragen von Kollegen aus den Bundesländern hat es bereits gegeben. Einzige Kritik: Die Novelle kommt 15 Jahre zu spät, denn für eine gesunde Entwicklung der Ortskerne sind in der Vergangenheit sehr viele Sünden begangen worden. „Zur Sicherung der Nahversorgung zählt allerdings nicht nur ein gutes Raumordnungsgesetz, sondern auch geeignete Förderungen für die Betriebe“, erklärt Hosp.
Hier ist Zusammenarbeit ge-fragt: Zum einen kümmert sich die Abteilung für Wirtschaftsförderung um die Förderung (hier entstand eine neue Regelung der Vergabe, die bereits ab 5.000 Euro greift), zum anderen hilft der Gemeindeausgleichsfond (GAF) bei der bedarfsgerechten Verteilung der Mittel auf die strukturschwachen Gemeinden. Nicht zuletzt bekommt ein Nahversorger alle fünf Jahre eine Prämie von 7.000 Euro, wenn er auch für die nächsten fünf Jahre als Nahversorger im Ort bleibt.
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