Dayli bleibt Sonntag offen
Die Entscheidung der dayli Geschäftsführung, ihre neuen Nahversorger Shops auch an Sonntagen offen zu halten, beruht auf einem Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Hasch & Partner Linz/Wien, welches durch Herrn Univ. Prof. Dr. Andreas Janko vom Institut für Strafrecht und politische Wissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz, testiert und somit abgesichert ist.
Dr. Rudolf Haberleitner, Miteigentümer von dayli, sagt dazu: „Dieses Rechtsgutachten dokumentiert, dass unsere Vorgangsweise im Sinne der Österreichischen Gesetze gedeckt ist und die neuen dayli Shops mit ihren „Gesamt – Nahversorger Sortimenten“ auch an Sonn-und Feiertagen betrieben werden dürfen. Für beide Concept Stores wurden auf dieser Basis Anträge für Gewerbeberechtigungen für den Betrieb Kaffeerestaurants rechtzeitig eingebracht und vor Eröffnung seitens der Behörde bestätigt. Weiters wurden auch Ansuchen zur Ergänzung/Änderung der Betriebsanlagengenehmigung rechtzeitig und vor der Eröffnung eingebracht.
Damit sind die Behauptungen seitens der Gewerkschaft wie auch anderer Gruppierungen, dass wir ohne entsprechenden Befähigungen und Genehmigungen die Standorte betreiben würden unrichtig, da für beide Standorte Betriebsanlagengenehmigungen bereits bestanden haben und die Ergänzungen rechtzeitig eingebracht wurden. Gemäß Gewerbeordnung besteht die Möglichkeit, schon vor der endgültigen Genehmigung den Betrieb aufzunehmen, soweit dadurch nicht Leib und Leben gefährdet sind sowie Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind – beides trifft für dayli nicht zu und dies haben auch die zuständigen Behörden bestätigt, da widrigenfalls unverzüglich Schließungsbescheide ausgestellt hätten werden müssen – was nicht der Fall war.
Die Behörden mussten lediglich mit entsprechenden Ankündigungsschreiben auf die Anzeigen seitens der GPA, Wirtschaftskammer und dem Verein gegen unlauteren Wettbewerb reagieren.“
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