EU-Lebensmittelkennzeichnung wird verschärft
Die EU-Gesundheitsminister haben sich kürzlich in Brüssel auf einen Kompromiss zur genaueren Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt.
Gesundheitsminister Alois Stöger sagt dazu: „Wir haben jetzt eine klare Herkunftskennzeichnung, und die Konsumenten werden die Angaben auch lesen können, weil wir auch eine Mindestschriftgröße vereinbart haben.“ Auch Angaben zu den wichtigsten Inhaltsstoffen wie Eiweiß-, Fett-, Zucker- oder Salzgehalt und der Nährwert eines Lebensmittels werden künftig verpflichtend sein.
Der erzielte Kompromiss sei ein „echter Fortschritt im Bereich der Lebensmittelinformation“, sagte EU-Gesundheitskommissar John Dalli nach der Debatte. Allerdings würde sich die EU-Kommission weitere Verbesserungen wünschen. Der Vorschlag der Minister muss noch formal angenommen werden und wird dann dem EU-Parlament zur zweiten Lesung vorgelegt.
Nicht einigen konnten sich die Minister nämlich auf eine zwingende Herkunftskennzeichnung bei Milch und Produkten, bei denen Milch oder Fleisch als hauptsächliche Zutat verwendet wird. Dagegen haben sich vor allem die Niederlande und Schweden ausgesprochen, mit dem Argument, dass dadurch höhere Kosten drohen würden. Auch den Zusatznutzen für die Verbraucher stellten sie infrage. Die Ausdehnung der verpflichtenden Kennzeichnung bei Fleischprodukten auf Schweine-, Schaf- und Hühnerfleisch ist auch nur verpflichtend, wenn es sonst zu einer Irreführung des Konsumenten führen würde. Für Rindfleisch gibt es bereits eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung.
Wenn zum Beispiel das Fleisch für den Tiroler Schinken nicht von einem Tiroler Schwein stammt, so wird das in Zukunft angegeben werden müssen, betonte Stöger. Weiters müsse aus der Bezeichnung von Imitatprodukten, beispielsweise Käse- oder Schinkenimitaten, in Zukunft klar hervorgehen, dass es sich um solche handelt. Die Begriffe „Käse“ oder „Schinken“ dürfe dabei nicht vorkommen. „Es muss klar auf das Imitat hingewiesen werden, es darf keine Irreführung der Verbraucher stattfinden“, sagte Stöger. Die genauen Formulierungen müssten jedoch erst gefunden werden.
Kritisiert wurde von einigen Ministern auch die Sonderbehandlung für alkoholische Getränke. Unter anderem sind Wein, Bier und Spirituosen – aber nicht Energydrinks – von der Kennzeichnungspflicht sowohl hinsichtlich der Angabe von Nährwerten als auch Inhaltsstoffen ausgenommen. Ob dies gerechtfertigt ist, soll nach fünf Jahren überprüft werden. Nicht vorverpackte Nahrungsmittel sind ebenfalls ausgenommen, außer die EU-Staaten bestimmen es anders. Allergene müssen allerdings immer angegeben werden.
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