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Gewerkschaft bekrittelt Einstufungen im Handel
Die Salzburger Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) wird im Handel immer wieder mit falschen Einstufungen konfrontiert. Viele Handelsbeschäftigte verdienten demzufolge zu wenig, weil sie in der falschen Beschäftigungsgruppe des Kollektivvertrages eingestuft seien.
„Eine Salzburger Beschäftigte in Beschäftigungsgruppe (BG) 2 verdient nach 18 Berufsjahren brutto 1935,- Euro und in der BG 3 2223,- Euro“, erklärt Michael Huber, Handelssekretär der GPA-djp Salzburg. „Manche Betriebe stufen deshalb alle Beschäftigten in die Gruppe 2 ein, egal ob gerechtfertigt oder nicht. Diese Praxis fällt uns immer öfter auf.“ Vor allem bei Handelsangestellten, die an der Kasse arbeiten oder überwiegend allein in einer Filiale tätig sind, kommt es laut Gewerkschaft oft zu Falscheinstufungen. „Einige Urteile des obersten Gerichtshofes haben in jüngster Vergangenheit immer wieder zugunsten von Handelsbeschäftigten entschieden. So sind z.B. alle Kassierer und Kassiererinnen in die Beschäftigungsgruppe (BG) 3 einzustufen. Auch alle Angestellten, die überwiegend alleine in einer Filiale sind, gehören in die BG 3. Viele Beschäftigte wissen das nicht und verdienen deshalb viel zu wenig“, so Huber weiter. Die Gewerkschaft rät daher allen Beschäftigten im Handel, ihre Einstufungen überprüfen zu lassen. „Wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten falsch einstufen dann machen sie sich nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz strafbar. Bei Anzeigen können hohe Strafen ausgesprochen werden. Dieses Geld ist bei den Mitarbeitern sicher besser aufgehoben. Es ist also einfacher, seine Beschäftigten von Anfang an fair und gerecht zu bezahlen“, sagt der Gewerkschaftler.
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