Handel stärker im Visier der Gewerkschaft
Nach einem OGH-Urteil, wonach eine Kassierin zu niedrig eingestuft war, sieht die Gewerkschaft „großen Handlungsbedarf“ fürs Kassierpersonal.
Seit Bekanntwerden eines OGH-Urteils vergangenen Freitag, wonach eine burgenländische Kassierin von ihrem Arbeitgeber in der falschen Verwendungsgruppe eingestuft wurde und deshalb zu wenig Geld bekommen hat, stehen die Telefone der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) nach deren Angaben nicht mehr still.
„Auch wenn einige Handelskonzerne immer wieder betonen, dass Kassakräfte bei ihnen richtig eingestuft wären: Viele betroffene Angestellte, die sich bei uns melden, bestätigen leider genau das Gegenteil. Es herrscht wirklich großer Handlungsbedarf“, so GPA-Vize Karl Proyer am Dienstag in einer Aussendung. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Ladenkassierinnen und -kassiere an Scannerkassen in die Beschäftigungsgruppe 3 des Handelskollektivvertrags einzustufen sind.
Die betroffene Kassierin aus dem Burgenland wurde aber in der Verwendungsgruppe 2 eingestuft. Proyer nennt laut Austria Presseagentur den Möbelhändler Kika, die Bauhandelskette bauMax, den Lebensmitteldiskonter Lidl und das Einkaufszentrum SCN, die in den eigenen Reihen schauen mögen, ob alle Beschäftigten richtig eingestuft sind. Bei Lidl heißt es allerdings auf derStandard.at-Nachfrage, es gebe keinen Handlungsbedarf. Bei Lidl werden die Kassiererinnen grundsätzlich in die Beschäftigungsgruppe 3 eingestuft, heißt es von Lidl Austria.
Darüber hinaus biete man seinen Mitarbeitern generell ein Mindestgehalt von 1400 Euro (Vollzeitbeschäftigung), wohingegen das KV-Gehalt lediglich 1300 Euro betrage. Auch die Handelskette Spar betont, durch das Urteil nicht betroffen zu sein, weil alle Kassenkräfte in der Stufe drei eingestuft seien. Auch Rewe stuft seine Kassiere und Kassierinnen in dieser Stufe ein. Die selbstständigen Adeg-Kaufleute beliefere man nur als Großhändler, auf diese Dienstverhältnisse habe man keinen Einfluss, heißt es aus der Pressestelle.
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