Kaufleute werden Unternehmer
Statt "Kaufmann" heißt es jetzt "Unternehmer", aus dem Handelsrecht wurde Unternehmensrecht: Seit Jahresbeginn ist das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) wirksam.
Die Umbenennungen haben vor allem für jene Auswirkungen, die vorher keine "Vollkaufleute" waren: Sie gelten jetzt als Unternehmer/Unternehmerinnen, und das bedeutet, dass sie, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Jahren die Umsatzgrenze von 400.000 € überschreiten, eine doppelte Buchhaltung führen müssen - also eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Gerechnet wird aber erst ab 2007, und bis 1. Jänner 2010 gibt es eine Gnadenfrist. Ausführlicher Bericht in der Printausgabe 4/07 der LK-Handelszeitung.
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