Keine Standardsoftware eingesetzt
Die am 19. August bei der Hausdurchsuchung in Kärnten eingesetzte Software osTriage ist kein Standard-Tool. Das bestätigt jetzt neben dem gerichtlich beeideten IT-Sachverständigen Christian Kampmüller auch Dr. Stefan Schiffer, Datenschutz-Experte an der Universität Linz.
Beide haben sich über den Sachverhalt informiert und beide betonen, dass osTriage keine gängige, unbedenkliche Software ist. osTriage knackt Passwörter, wodurch beträchtliche Schäden eintreten können. SPAR hält ausdrücklich fest, von Anfang an mit der Behörde kooperiert zu haben und alle Unterlagen, die vom Hausdurchsuchungsbefehl umfasst waren, rasch zur Verfügung gestellt zu haben. Diese in Kärnten eingesetzte Software war jedoch nicht durch den Hausdurchsuchungsbefehl gedeckt.
„Die gutachterlich durchgeführte und dokumentiere Beweissicherung zum Einsatz von forensischer Software bei der Hausdurchsuchung am 19.8.2013 bei SPAR belegt zweifelsfrei, dass die eingesetzte Software osTriage so konfiguriert war, dass sie nicht nur die Suche nach Dokumenten ermöglichte, sondern darüber hinaus versuchte, Passwörter zu ermitteln“, so Dr. Stefan Schiffer, Gerichtssachverständiger für Informationstechnik und Datenschutz an der Johannes Kepler Universität Linz. In einem Interview mit den Salzburger Nachrichten fordert er von der Republik technische und rechtliche Sicherheit für das Vorgehen bei solchen Untersuchungen.
„Wir haben von Anfang an mit der BWB zusammengearbeitet und unsere Daten offengelegt. Nur wehren wir uns gegen das nicht transparente Vorgehen der Behörde“, betont SPAR-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerhard Drexel. „Es mangelt der Behörde offensichtlich an Verständnis, wie sensibel die IT-Strukturen eines österreichischen Nahversorgers sind. Wir fordern die BWB hiermit zum wiederholten Mal auf, den USB-Stick bzw. die Auflistung aller angewandten Programmschritte offenzulegen. Denn nur dann haben wir die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit durchzuführen.“
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