Klage
Die zweitgrößte deutsche Discounterkette Lidl hat sich wegen vermeintlicher Lockvogel-Werbung eine Klage vom deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingehandelt. Dabei geht es um ein bundesweites Sonderangebot für eine Digitalkamera für 199 Euro, die nach Informationen der Verbraucherschützer vom Dienstag in vielen Filialen bereits nach wenigen Minuten vergriffen war. Lidl hat bereits Ärger wegen des Verkaufs von rund einer Million Billig-Tickets der Bahn, die ebenfalls nur kurze Zeit vorrätig waren.
Die Verbraucherzentralen verwiesen darauf, dass Sonderangebote nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normalerweise mindestens zwei Tage gelten müssen. "Von einem Unternehmen wie Lidl müssen Verbraucher erwarten können, dass sie die Nachfrage richtig kalkulieren", sagte vzbv-Chefin Edda Müller. Die Klage gegen die Lidl Dienstleistung GmbH wurde vor dem Landgericht Heilbronn eingereicht. Der Discounter betonte, bei der Aktion mit der Digitalkamera seien Erfahrungswerte früherer Aktionen zu Grunde gelegt worden. "Mit einem solchen Erfolg konnte man nicht rechnen", sagte eine Sprecherin. In Österreich ist Lidl mit rund 100 Filialen vertreten.
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