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Neue EU-Verordnung für Bergerzeugnisse
Für Lebensmittel aus den Bergen, die dann die Bezeichnung „Bergerzeugnis“ führen, hat die EU vor wenigen Tagen eine neue Verordnung veröffentlicht.
Eine neue EU-Verordnung legt Standards für Lebensmittel fest, die als "Bergerzeugnis" vermarktet werden. Demnach müssen die Tiere, von denen Fleisch, Milch oder Käse stammt, mindestens in den beiden letzten Dritteln ihres Lebens in den Bergen aufgezogen worden sein, wie es in der am Donnerstag im EU-Amtsblatt veröffentlichen Verordnung heißt.
Wandertiere, die zum Beispiel den Winter im Tal verbringen, müssen mindestens ein Viertel ihres Lebens hoch oben gegrast haben. Eigentlich müssen die tierischen Erzeugnisse demnach auch in den Bergen verarbeitet werden. Ausnahmsweise dürfen die verarbeitenden Betriebe aber bis zu 30 Kilometer weit im Flachland liegen.
Bienen, deren Honig als "Bergerzeugnis" vermarktet wird, müssen zwar nicht in den Bergen ihren Stock haben. Sie dürfen aber Nektar und Pollen nur in der Höhe gesammelt haben, führt die Verordnung aus. Generell dürfen den entsprechenden Waren auch weitere Zutaten aus dem Flachland wie Kräuter und Zucker beigemischt werden, sofern sie nicht mehr als die Hälfte des Gewichts ausmachen. (apa)
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