Recht
Berücksichtigung von KMU am öffentlichen Beschaffungsmarkt.
Die als "KMU-freundliche Novelle" zum Bundesbeschaffung-Gesetz angekündigte Änderung, welche in den letzten Tagen im Nationalrat beschlossen wurde, muss erst den Praxistest bestehen, um wirklich beurteilen zu können, ob die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) zukünftig KMU-freundlich agiert. Im Detail geht es darum, dass es in Zukunft auch für Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten einfacher werden wird, sich an den Ausschreibungen der BBG zu beteiligen. Konkret bedeutet dies, mehr Chancen für KMU am öffentlichen Beschaffungsmarkt, insbesondere für Unternehmen im Großhandel und in den Bereichen Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial, Lebensmittel, Betriebsverpflegung, Wäscherei, Metall und Maschinen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie deren Instandhaltung und für Gebäudereiniger und Dienstleister der Informationstechnologie.
In Zukunft hat die BBG Lieferungen oder Leistungen in diesen Beschaffungsgruppen auf regionaler Ebene im Sinne von "NUTS 3", das sind zusammengefasste Bezirksregionen, auszuschreiben. Die konkreten Umsetzungsschritte für ein rechtskonformes Vorgehen müssen zwar von der BBG erst erarbeitet werden, fest steht jedoch, KMU-freundliche Ausschreibungen sollen insbesondere dann erfolgen, wenn solche Ausschreibungen in Hinblick auf die Erhaltung der örtlichen klein- und mittelbetrieblichen Nahversorgungsstruktur zweckmäßig erscheinen.
Kommentare