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Strafen für MPreis und Sutterlüty, Spar beruft
Die beiden westösterreichischen Lebensmittelhändler MPreis und Sutterlüty haben vom Kartellgericht wegen Preisabsprachen Geldstrafen ausgefasst. Die Urteile sind rechtskräftig, da die Parteien auf Rechtsmittel verzichteten. Der Handelskonzern Spar, der im November 2014 vom Kartellgericht zu einer Geldstrafe von 3 Mio. Euro verurteilt wurde, legt gegen das Urteil hingegen Berufung ein.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat kurz vor Silvester darüber informiert, dass die beiden westösterreichischen Lebensmittelhändler vom Kartellgericht wegen Preisabsprachen zu Geldstrafen verurteilt wurden. Die Tiroler Kette MPreis muss 225.000 Euro bezahlen, die Vorarlberger Sutterlüty Handels GmbH 78.750 Euro. Da beide Parteien auf Rechtsmittel verzichteten, sind beide Urteile rechtskräftig.
Kartellgericht führt mildernde Umstände an
Laut APA war beiden Unternehmen nach eigenen Angaben die zu erwartenden Prozesskosten zu hoch, wenn sie gegen die Urteile revidiert hätten. Bei beiden Unternehmen hieß es fast wortident, dass dies rein wirtschaftliche Entscheidungen gewesen seien. In beiden Urteilen führte das Kartellgericht eine Reihe von mildernden Umständen an. Beide Lebensmittelketten seien in einer „passiven Rolle“ gewesen, unter Druck von Lieferanten und Mitbewerbern gestanden und hätten den Preisabstimmungen nur zum Teil Folge geleistet. Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise in den Bereichen Molkerei-und Brauereiprodukte, alkoholfreie Getränke und Fleisch- und Wurstwaren von 2007 bis Dezember 2012.
Spar legt Berufung gegen das Urteil ein
Der Handelskonzern Spar hingegen legt gegen das erstinstanzliche Urteil des Kartellgerichts, das den Konzern wegen Preisabsprachen mit Lieferanten zu einer Geldstrafe von 3 Mio. Euro verurteilt, Berufung ein. „Dieser Schritt ist notwendig, da der Beschluss aus Sicht von Spar in mehrfacher Hinsicht mit Mängeln belastet und nicht nachvollziehbar ist“, gab die Handelsfirma bekannt. Auch wenn das Erstgericht Spar in Teilbereichen rechtgegeben habe, biete der erstinstanzliche Beschluss keine genügend klare Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis, so Spar. Mit dem Rekurs strebe man Rechtssicherheit für das eigene Unternehmen und alle Marktteilnehmer an. (apa/ar)
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